Der Insider

Das Türkische Generalkonsulat in Frankfurt erklärt nichts genau:
26.04.2012

Bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen hierdurch mit, dass deutsche Staatbürger für touristische Reisen maximal 3-monatigen Aufenthalt in der Türkei, kein Visum benötigen.

Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tagen pro Halbjahr visumfrei in der Türkei aufhalten. Die bisherige Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, soll künftig durch die türkischen Behörden unterbunden werden.

Bei länger als 3-monatigen Aufenthalt, sollen Sie, innerhalb von 1 Monat nach Ihrer Ankunft in der Türkei, Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerabteilung des örtlichen Polizeipräsidiums (Emniyet Müdürlügü Yabanclar Sube Müdürlügü) beantragen. (Voraussetzung gültiger Reisepass und Marinavertrag oder Mietvertrag Wohnung/Haus).

Grundsätzlich ist es besser, sich zunächst bei der zustaendigen Ausländerabteilung des örtlichen Polizeipräsidiums (Emniyet Müdürlügü Yabanclar Sube Müdürlügü) zu erkundigen, welche Unterlagen notwendig sind, da die Voraussetzungen ständigen Änderungen unterworfen sind. In der Regel sind folgende Unterlagen notwendig:

- Reisepass oder Personalausweis und Einreisevisum
- Kopie des Personalausweises und des Visum oder Kopie des Reisepasses inkl. des letzten Einreisestempels
- 4 Passbilder
- Zum Nachweis Ihres Aufenthaltes Mietvertrag, Immobilien-Kaufvertrag (Tapu)
- Verdienstnachweis, Bankkonto mit Guthaben, Kopie des aktuellen Kontoauszuges

Mit freundlichen Grüssen
Generalkonsulat der Republik Türkei
Visumabteilung
T.C.Frankfurt Baskonsoloslugu
Generalkonsulat der Republik Türkei
Kennedyallee 115-117
60596 Frankfurt a.M.
Tel: 069-713773
Fax: 069-71377485

60 Monate Einreiseverbot bei Überschreiten der 90-Tageregel?
Korrespondenz mit dem Türkischen Generalkonsulat in Karlsruhe
25.04.2012

Ein Yachteigner wollte es ganz genau wissen und fragte beim Türkischen Generalkonsulat in Karslruhe an. Er schickte folgendes Mail und bekam unten angehängte Antwort:

Sent: Sunday, April 22, 2012 10:17 AM
To: Türkisches Generalkonsulat in Karlsruhe konsulat.karlsruhe@mfa.gov.tr
Subject: 90 Tage Regel- Änderungen?

Sehr verehrte Frau Berrin Özden,
sehr geehrte Damen und Herren,

sehen Sie es mir bitte nach, wenn ich mich wieder an Sie wenden muss.
Die bisher von der Türkischen Botschaft in Berlin und Ihnen erhaltenen Auskünfte differierten doch so erheblich mit den unterschiedlichen Erfahrungen unserer betroffenen Segelfreunde auf den Ämtern in Marmaris und wechselten in den Vorschlägen so oft, dass ich mich immer noch nicht zum Handeln (Aufsuchen Ihres Konsulats) entschließen konnte.

Zu Ihrer besseren Information schildere ich Ihnen noch einmal kurz unsere Situation zur neuen 90- Tageregel:

Wir sind deutsche Staatsbürger und haben eine Segelyacht in einer Marina in Marmaris mit einem Jahresvertrag schon seit mehreren Jahren.

Bis jetzt - schon nach der neuen Regel - (Stand März 12) sollten wir uns auf einem Türkischen Konsulat in Deutschland ein Visum besorgen und mit selbigem in Marmaris eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Für uns als Ehepaar würden folgende Kosten anfallen: pro Person 60 für Visum beim Konsulat in Deutschland, 172 TL bei der Passpolizei in Marmaris sowie 150 TL für die Aufenthaltsgenehmigung (ikamet tezkeresi) beim Zoll in Marmaris - zusammen 592 TL.

Nun steht unsere Einreise in die Türkei in wenigen Tagen bevor (28.04.) und ich lese soeben in der Zeitschrift YACHT, dass die 90-Tage Begrenzung für den Aufenthalt auf bis zu 6 Monate verlängert worden sei: Dies aber nur auf Antrag, am besten vor Reiseantritt bei einer türkischen Vertretung in Deutschland.

Eine andere Meldung fand ich in den deutsch-türkischen Zeitungen, wonach man gegen eine geringe Strafgebühr die Aufenthaltszeit überschreiten dürfe - siehe

www.vaybee.de/deutsch/channel/reise/tuerkei_regelt-90-tage-visum-neu-103450.php

www.tuerkei-zeitung.de/reiseseiten/90-tage-regel-wird-wieder-geaendert-912.html

Meine Bitte: wie schnell könnte ich gfs. das noch erledigen? Und zu welchen Kosten? (Strafgebühr oder Antragsgebühr für die 60 Tage Verlängerung?)

Sollte die Aufenthaltsregelung sich nicht bald akzeptabel und verlässlich geändert haben werde ich alternativ für 2 Monate nach Griechenland ausreisen, um die 90 Tage einhalten zu können.

Ich hoffe sehr auf Ihre baldige Antwort und bedanke mich schon im Voraus für Ihre Mühe sehr herzlich.
Mit freundlichen Grüssen F.


Antwort:

----- Original Nachricht ----
Von: Türkisches Generalkonsulat in Karlsruhe <konsulat.karlsruhe@mfa.gov.tr>
Datum: 24.04.2012 14:31
Betreff: FW: 90 Tage Regel- Änderungen?

Sehr geehrter Herr F.,

Es gibt keine Änderungen. Die Regelung ist wie bisher: Sie dürfen bis zu drei Monaten (zu jedem Halbjahr) in die Türkei einreisen.

Oder wenn Sie in der Türkei sind, dürfen Sie Ihren Aufenthalt bis zu 6 Monate bei dem Polizeipräsidium verlängern. Aber wir empfehlen Ihnen Ihr Visum beim Konsulat zu beantragen(!).

Wenn Sie die Zeit überschreiten, vergessen Sie nicht, dass Sie nicht nur Geldstrafe bekommen werden, sondern auch Eintrittsverbot bis 60 Monate.

Bitte vermeiden Sie auch weiteres Schreiben zu senden. Falls Sie sich entscheiden Ihren Visum hier zu beantragen, dann bringen Sie bitte die Unterlagen, die wir Ihnen bei unserem vorigen Schreiben genannt haben, zu unserem Konsulat zur Visumabteilung.

Mit freundlichen Grüssen
Visumabteilung


Achtung! Konfusion allerorten!
16.04.2012
Die türkischen Behörden und Passpolizeistationen wissen nichts von dem was Vaybee und die Türkei Zeitung zu einer "geringen Strafe" schreiben, wenn man die 90-Tageregel überzieht. Im Gegenteil: es wird vor hohen Geldstrafen gewarnt.

Deutsches Generalkonsulat Izmir: Änderung im Aufenthaltsrecht für Ausländer
03.04.2012

Informationen türkischer Behörden zufolge gilt ab 01.02.2012 folgende Regelung im Aufenthaltsrecht für Ausländer: Deutsche Staatsangehörige können sich zu touristischen Zwecken weiter bis zu 90 Tage visafrei in der Türkei aufhalten, jedoch darf der Gesamtaufenthalt in der Türkei zum Zeitpunkt der Ausreise 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage nicht überschreiten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Auf Antrag kann der Aufenthalt in der Türkei durch die zuständige türkische Ausländerbehörde um 6 Monate verlängert werden, so dass insgesamt ein Aufenthalt von bis zu 9 Monaten möglich ist.

Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Die Botschaft empfiehlt, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.

Siehe dazu die Information auf der Seite des Deutschen Generalkonsulats Izmir: klick

Zu diesen beiden Informationen über Aufenthalts-Verlängerung über "eine geringe Geldstrafe" gibt es noch keine offizielle Veröffentlichung: Vaybee und Türkei Zeitung.


Möglicherweise Ausnahme der 90-Tageregel für Langzeitsegler
15.2.2012

Am 10. Februar fand in Marmaris ein Treffen mit Vertretern der Deniz Ticaret Odasi (DTO = Seehandelskammer) statt. Teilgenommen haben Mitarbeiter der beiden Marinas Netsel und Yat Marin sowie ausländische Yachtleute und Langzeitsegler. Die Segler übergaben einen Problemkatalog mit allen Fragen zur für sie unverständlichen Visaregel und unterbreiteten mögliche Lösungsvorschläge. Dabei wurde von Seiten der DTO betont, dass man sehr an einer einvernehmlichen Lösung für alle Beteiligten interessiert sei und dem zuständigen Minister in Ankara die Problemlage und Lösungsalternativen vortragen werde.

Nach dem Gespräch mit dem Ministerium soll ein neues Ergebnistreffen in Marmaris stattfinden. Alle hoffen auf eine praktikable und unbürokratische Lösung für die ausländischen Yachtsportler. Zum Beispiel durch Koppelung der Aufenthaltsdauer an die Laufzeit des yachtbezogenen Transitlogs.


Aufenthalt: Nur noch 90 Tage innerhalb von 180 Tagen möglich
Wichtiger Hinweis des Deutschen Generalkonusats Izmir:
15.12.2011

Informationen türkischer Behörden zufolge gilt ab 01.02.2012 folgende Regelung im Aufenthaltsrecht für Ausländer:

Deutsche Staatsangehörige können sich zu touristischen Zwecken bis zu 90 Tage visafrei in der Türkei aufhalten, jedoch darf der Gesamtaufenthalt in der Türkei zum Zeitpunkt der Ausreise 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage nicht überschreiten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Damit soll die Rechtslage in der Türkei grundsätzlich der in Deutschland geltenden angepasst werden.

Personen, dies sich gegenwärtig bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Die Botschaft empfiehlt, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.





Ab 1. Februar 2012 tritt ein neues Gesetz in Kraft: Danach können sich Ausländer innerhalb von sechs Monaten nur noch 90 Tage in der Türkei aufhalten. Entscheidend ist das Datum der jeweils ersten Einreise. Ab diesem Datum beginnt die 180-Tage-Frist. Innerhalb dieser 180 Tage sind maximal 90 Tage Aufenthalt erlaubt. Mehrere Aufenthalte werden zusammengezählt. Ein halbes Jahr nach der ersten Einreise beginnt ein neuer 180-Tage-Zeitraum.

War es bisher möglich nach Ablauf der Aufenthaltsdauer von 90 Tagen für einen Tag das Land zu verlassen um zum Beispiel nach Rhodos oder Kos zu segeln und anschließend wieder zurück zu kommen, um eine neue 90-Tage-Periode beginnen zu lassen, so gilt ab 1. Februar 2012 die neue Regel. Diese besagt, dass nach 90 Tagen erst einmal Schluss ist mit einem Türkei-Auftenthalt. Man muss sich mindestens 90 Tage außerhalb des Landes aufhalten bevor man wieder einreisen kann.

Für diejenigen, die länger als 90 Tage an Bord ihrer Yacht in der Türkei leben bzw. reisen wollen und über einen länger laufenden Vertrag mit einer lizenzierten Marina haben, besteht die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis (Ikamet tezkeresi) für die Dauer des Marinavertrages zu beantragen. Die Marinas beraten bei der Beantragung. Wichtig sind 5 Passbilder, die man am besten gleich mitbringt.

Wer eine Aufenthaltserlaubnis ohne Marinavertrag beantragen will muss entweder einen Rentenbescheid vorlegen, einen Wohnistz in der Türkei haben oder ein Bankguthaben in der Türkei nachweisen mit EUR 350 pro Monat Ikamet-Laufzeit. Bei einem Jahr Laufzeit wären das EUR 4.200 und bei fünf Jahren EUR 21.000.

Vermuteter Hintergrund für die Gesetzesänderung: Man will so die illegalen SchwarzarbeiterInnen aus dem Ausland einschl. Prostitution verhindern. Auch die geplante Krankenversicherungspflicht für "Gastarbeiter" geht in diese Richtung: siehe

Betroffen, aber von den Behörden offenbar gar nicht beabsichtigt, sind von dieser neuen Regelung ca. 8.000 Yachten unter ausländischer Flagge, darunter vor allem Segler, die länger als drei Monate an Bord bleiben und segeln wollen. Ihre Situation beschreibt dieses Mail, das der Insider an die Regierungsstellen in Ankara geschickt hat - hier in deutscher Übersetzung: klick

Zahlreiche Wassersport-Verbände und ausländische Institutionen führen Gespräche mit den Regierungsstellen und hoffen auf Durchdringung. Vorgeschlagen wird die Idee, die Aufenthaltsdauer an die Dauer des Transitlogs für die Yacht zu koppeln (= 1 Jahr). Das könnte eine unbürokratische Lösung sein, die verhindert, dass eine große Gruppe von Betroffenen ins Ausland abwandert.

Mehr:
Ikamet für Dummies | Ikamet in Marmaris | Ikamet in Alanya | Ikamet bei Yachtpartnerschaften


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