Der Insider

Gute Nachricht für unverheiratete Seglerpaare
Ein Yacht-Eigner und Marinalieger berichtet von der unkomplizierten Aufenthaltsverlängerung in Marmaris für seine Partnerin
18.05.2012

Die türkischen Behörden haben die neue 90-Tageregel eingeführt, um illegale Schwarzarbeit von Ausländern auf Werften, in Firmen und auch auf dem Strich zu unterbinden. Dabei haben sie nicht an die gedacht, die nicht arbeiten, sondern Geld ins Land bringen und hier ausgeben.

Beispiel: alle Langzeiturlauber ohne Haus- oder Wohnungsbesitz, insbesondere Bootseigner, die von Hafen zu Hafen und von Bucht zu Bucht wandern, und in ihrem Kielwasser viele Euros in Läden, Supermärkten, Restaurants, Reparaturbetrieben etc. lassen. Konnten sie in den vergangenen Jahren unbeschwert einen ganzen Sommer lang im Land bleiben (unterbrochen von kurzen Stipvisiten in Griechenland, wenn die Aufenthaltsdauer von drei Monaten abgelaufen war), müssen sie jetzt nach 90 Tagen das Land verlassen, 90 Tage "draußen" bleiben, und erst dann wieder einreisen. Das trifft vor allem die, die keinen Marinavertrag haben. Wer einen Vertrag mit einer lizenzierten Marina hat, kann die Aufenthaltsverlängerung mit dem Vertrag koppeln. Unklar war die Situation bei Partnerschaften. Müssen unverheiratete Partner (gleich ob Frau oder Mann) ebenfalls nach 90 Tagen raus?

Ein deutsches Paar hat in Marmaris die Probe gemacht und dabei unbürokratische Hilfe erfahren:

Auf Anraten der Behörde wurde die Lebensgefährtin des Eigners als "deckshand" angestellt - Hand gegen Koje, ohne Einkommen. Dies wurde vom Eigner per selbstgefertigten Arbeitsvertrag nachgewiesen und bei der Ikametbeantragung mit dem Marinavertrag vorgelegt. Über diesen "Umweg" wurde seine "Angestellte" problemlos ins Transitlog eingetragen. Die Idee dazu kam von Behördeseite!! Procedere und Kosten für das Ikamet waren für die Partnerin die gleichen wie für den Eigner.

Bravo!

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