Der Insider

Die Falle mit dem Transitlog
4.6.2007

Die Ein- und Ausklarierungsvorschriften Türkei haben sich nicht geändert, sie werden nur mancherorts strenger angewendet. Kommt man aus dem Ausland (z.B. Griechenland) muss im Transitlog bei "Port of Entry" der Einklarierungshafen eingetragen werden (z.B. Bodrum) und unter "Ports of Destination" die Zielhäfen an der Küste (z.B. Datça, Bozburun, Marmaris, Göcek). Soll mit dem gleichen Transitlog wieder ausklariert werden, muss als letzter Hafen der Port of Entry aufgeführt werden, in dem ausklariert werden soll, zum Beispiel Fethiye.

Steht dieser Port of Entry nicht auf dem Transitlog können übereifrige Hafenmeister die Ausreise verweigern und die Yacht unter Umständen sogar zum Einklarierungshafen zurück schicken, damit dort ausklariert wird. Dies ist nicht die Praxis, wurde aber berichtet (besonders vom Hafenmeister in Marmaris).

Tipp: Am besten gibt man alle Port of Entrys an, die am Kurs liegen, also zum Beispiel Fehtiye, Kas, Finike, Kemer und sogar Antalya. Dann kann man immer und jederzeit in einem zeitlich passenden Port of Entry ausklarieren, ohne Schwierigkeiten zu bekommen. Wie gesagt: nicht überall ist man so streng wie in Marmaris. Kommt man jedoch an einen Beamten, der gerade neu eingesetzt wurde und der sich streng an die Vorgaben hält, kann dies passieren.

Noch ein Tipp: Da das Transitlog in den meisten Häfen nur noch über einen Agenten möglich ist, der dafür seine Gebühr kassiert, sollte man ihm klare Vorgaben machen, damit dann nicht die wichtigen Häfen fehlen.


Transitlog - nur Papierkram?
Das wichtigste Papier für den Törn an der türkischen Küste ist das Transitlog
10.10.2006

Es berechtigt Yacht und Crew im Revier zwischen Hopa und Antakya zu segeln. In diesem unkompliziert gehandhabten Papier sind für einen Törn an der türkischen Küste Daten über das Boot, den Eigner, den Skipper, die Mitsegler und die geplante Törnroute einzutragen und vor Beginn des Törns vom Hafenmeister des Ausgangshafens abstempeln zu lassen. Dafür ist eine geringe Gebühr zu entrichten. Bei Kontrollen durch die Küstenwache (Sahil Güvenlik = weiße Speedboote mit breitem, schrägen, orangefarbenem Streifen auf der Seite) oder durch die Hafenbehörden ist das Papier vorzulegen.

Das Transitlog für Eigner einer privat genutzten Yacht hat zur Zeit einen Festpreis von 30 US-$. Das Transitlog ist 1 Jahr gültig und verfällt bei der Ausreise der Yacht aus der Türkei. Bei Neueinreise wird ein neues Transitlog fällig, das wiederum 30 US-$ kostet. Bleibt hingegegen die Yacht in der Türkei und nur der Eigner verlässt vorübergehend das Land, muss die Yacht in einer lizenzierten Marina oder Werft abgestellt werden. Das Transitlog wird in diesem Fall für die Dauer des Aufenthaltes der Yacht in der lizenzierten Werft oder Marina von dieser mit einer schriftlichen Erklärung an den Zoll gegeben und bleibt gültig, auch wenn die einjährige Frist überschritten wird. Bleibt die Yacht länger als 1 Jahr unter Zollaufsicht in einer Marina muss nach Rückkunft des Eigners ebenfalls ein neues Transitlog erworben werden. Mehr zu dieser Prozedur mit dem neuen Transitlog, das nur noch über einen Agenten gekauft werden kann: klick

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Früher war das Transitlog nur drei Monate gültig und die Yacht wurde in den Pass des Eigners eingetragen. Seit 2001 ist das Transitlog ein Jahr gültig und der Eintrag im Pass entfallen. Aber was, wenn der Eigner lange Zeit nicht zu seinem Schiff kommt und das Transitlog verfällt? Dann wird eine Strafe fällig, die um die 50 Euro beträgt; u.U. kann sie erhöht werden. Das Bezahlen der Strafe ist - jedenfalls in Bodrum - mit viel Zeit und Umstand verbunden. Auf Nummer sicher geht, wer seine Yacht in einer zugelassenen Marina oder Werft unterstellt. Dann bleibt das Transitlog gültig bis der Eigner wieder kommt und seine Yacht wieder benutzt - auch wenn mehr als ein Jahr vergangen ist.


Weitere Informationen von
Almut Fienbork und Frank Heutgens, Katamaran ALEGRIA, veröffentlicht in TRANSOCEAN:

- Das Transitlog ist jetzt 12 Monate gültig, wenn das Boot das Land zwischenzeitlich nicht verlässt.
- Wird beim Heimaturlaub das Boot im Land geparkt, gibt man das Transitlog in der Marina ab und kann es bei der erneuten Einreise wieder abholen und kann es innerhalb Jahresfrist weiter benutzen. Ansonsten ist ein neues Transitlog zu erwerben.
- Wird das Land mit dem Boot verlassen, ist das Log abzugeben und bei der erneuten Einreise ein neues zu kaufen.
- Bei Crew- oder Schifferwechsel reicht ein Vermerk eines Hafenmeisters im Log, es muss kein neues gekauft werden.
- Der Eintrag des Bootes im Pass ist entfallen, jedoch gibt es nach wie vor Ein- und Ausreisestempel in den Pass oder auf einem separaten Papier zum Personalausweis.
- Der Aufenthalt für Personen ist wie bisher auf drei Monate begrenzt. Aufenthaltsverlängerungen sind auf Antrag möglich, der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden.
- Auch ein Kfz ist auf drei, ausnahmsweise auf sechs Monaten beschränkt. Für diese gibt es weiterhin einen Eintrag im Pass. Strafen bei Überziehungen sind geregelt und leider heftig.

Zu der oft gestellten Frage, ob die Yachten überhaupt noch in "anerkannten" Häfen und Werften "geparkt" werden müssen, wenn man das Land verlässt oder ob man die Yacht vorübergehend irgendwo an einem anderen Platz festmachen kann, um Kosten zu sparen, hier der Text zu Transitlog und Artikel Nr. 8 aus der "Allgemeinen Zollanweisung (Zollverfahren) (Seriennummer 9)", den Dr. Yusuf Civelekoglu von YachtWorks in Turgutreis, freundlicherweise ins Deutsche übersetzt hat:

HINWEISE FÜR PRIVATYACHTEN MIT AUSLÄNDISCHER FLAGGE
Bitte lesen Sie den folgenden Text, bevor Sie das Yacht-Registrierungsformular ausfüllen. Füllen Sie bitte die Leerzeilen vollständig und in Druckbuchstaben aus und unterschreiben Sie als Eigner oder Kapitän der Yacht. Die Ein- und Ausreise von Yachten in die Türkei ist nur in bestimmten Grenzhäfen möglich, die wie folgt lauten: Hopa, Rize, Trabzon, Giresun, Ordu, Samsun, Inebolu, Sinop, Bartin, Zonguldak, Eregli, Istanbul, Tekirdag, Derince, Gemlik, Mudanya, Bandirma, Canakkale, Akcay, Ayvalik, Dikili, Izmir, Kusadasi, Didim, Güllük, Turgutreis, Bodrum, Datca, Marmaris, Fethiye, Kas, Finike, Kemer, Antalya, Alanya, Anamur, Bozyazi, Tasucu, Mersin, Botas und Iskenderun. Alle erforderlichen Angaben, die mit der Einreise in oder Ausreise aus der Türkei und mit dem Segeln zwischen verschiedenen türkischen Häfen notwendig sind, werden in diesen Vordruck eingetragen. Die hierin enthaltenen Informationen dienen als Basis für die Formalitäten, die mit der Überwinterung der Yacht in der Türkei abzuwickeln sind.

Das Formular besteht aus den Seiten Yl, Y2, einer Seite für Änderungen und den Durchschlägen dieser Seiten, die bei den jeweils genehmigenden Behörden verbleiben. Die Änderungsseite wird ausgefüllt, wenn sich Änderungen in der am Segeltörn teilnehmenden Segler, der Mannschaftsmitglieder oder der Fahrtroute ergeben, wenn eine Yacht über mehrere Eigentümer verfügt (bis zu vier Eigentümer können die Yacht nutzen), oder für aufeinanderfolgende Segeltörns in türkischen Gewässern innerhalb eines Jahres.

Die Seite Yl muß bei der Einreise in die Türkei ausgefüllt werden.
Die Seite Y2 muß bei der Ausreise aus der Türkei ausgefüllt werden, wenn sich das Besitztumsverhältnis der Yacht geändert hat, wenn das Schiff zum Überwintern in der Türkei zurückgelassen werden soll oder wenn die Gültigkeitsdauer der vorhergehenden Yacht-Registrierung abgelaufen ist.
Die Änderungsseiten müssen ausgefüllt werden, wenn Änderungen in der Auflistung der Segler, der Mannschaftsmitglieder oder der geplanten Fahrtroute vorgenommen werden sollen, zur Angabe der weiteren Eigentümer einer Yacht in Gemeinschaftseigentum, oder bei aufeinanderfolgenden Segeltörns in türkischen Gewässern.

Verwahren Sie diese Urkunde sorgfältig an Bord auf, da sie alle wichtigen Informationen über Sie und ihr Schiff enthält und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorgelegt werden muß. Diese Urkunde ist gültig für maximal ein Jahr, unter der Voraussetzung, daß das Schiff während der gesamten Zeitdauer in türkischen Gewässern verbleibt.

EINREISE IN DIE TÜRKEI
Wenn Sie von internationalen Gewässern oder ausländischen Häfen aus in die Türkei einreisen, müssen Sie die Seite Yl ausfüllen und
1) zuerst die Quarantäneflagge (z.B. die gelbe Flagge) hissen gemäß den Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation und erklären, ob an Bord eine ansteckende Krankheit oder ein Todesfall innerhalb der Mannschaft oder der Segler vorliegt. Dann wenden Sie sich an die Gesundheitsbehörde im Hafen, und lassen den entsprechenden Abschnitt dieses Formulars durch den zuständigen Beamten genehmigen.
2) Wenden Sie sich nun an die Grenzpolizei und lassen den entsprechenden Abschnitt des Formulars vom diensthabenden Beamten genehmigen.
3) Als nächstes legen Sie dem Zollamt die Inventarliste ihres Schiffes vor, damit der entsprechende Abschnitt des Formulars vom Zollbeamten genehmigt werden kann.
4) Schließlich teilen Sie dem Hafenmeister mit, daß Sie in die Türkei eingereist sind und geben die Häfen, die Sie auf Ihrer Fahrtroute anlaufen möchten, bekannt. Lassen Sie den entsprechenden Abschnitt des Formulars vom Hafenmeister genehmigen.
SEGELN IN TÜRKISCHEN GEWÄSSERN UND ZWISCHEN TÜRKISCHEN HÄFEN
Sie als der Eigner und ihre Gäste haben das Recht, frei in türkischen Gewässern und zwischen türkischen Häfen zu segeln, vorausgesetzt daß Sie, Ihre Mannschaft und Ihre Gäste keine kommerzielle Tätigkeit ausüben. Im Fall einer ansteckenden Krankheit oder eines Todesfalls, der währen des Segeltörns in türkischen Gewässern auftritt, laufen Sie bitte den nächsten Hafen an und melden den Vorgang umgehend der Gesundheitsbehörde. Solange der Kapitän, die Mannschaftsmitglieder oder die Segler sich nicht ändern, können Sie in alle Buchten fahren, die auf der vorgesehenen Fahrtroute liegen, vorausgesetzt, daß es sich nicht um verbotene Zonen handelt und brauchen keine Änderung der Urkunde vornehmen zu lassen. Wenn es jedoch während des Törns zu einem Wechsel des Kapitäns, der Segler, der Mannschaft oder der vorgesehenen Fahrtroute kommt, wenden Sie sich umgehend an das Hafenamt des Hafens, in dem Sie sich gerade befinden und lassen die Änderung durch den Hafenmeister genehmigen.

Ausländische Privatyachten mit mehreren Eignern, und Yachten, die einer Gesellschaft, einem Verein oder einem Klub gehören, können maximal von vier Eignern pro Jahr benutzt werden.

Für eine griechische Charteryacht unter griechischer Flagge von Griechenland kommend gilt folgende Regel (anstatt der früher üblichen 250 $): Der Skipper kauft ein Transitlog für 30 $ beim Hafenamt. Dies wird von Passpolizei, Zoll, Hafenamt und Doktor abgestempelt. Beim Hafenamt zahlt man au§erdem pro Person 10 $ und je nach Netton eine sogenannte Leuchtturmgebühr. Bis 9,9 Net-Ton keine, ab 10 Net-Ton pro anzulaufendem Hafen 5,80 YTL (neue türk. Lira; Kurs zur Zeit ca 1 EUR:1,8 YTL), bei drei Häfen, 3 x 5,80 = 17,40 YTL. Damit kann man von türk. Hafen zu türk. Hafen und von Bucht zu Bucht segeln. Geht es zurück nach GR wird das Prozedere rückwärts abgespult: Passpolizei, Zoll, Doktor und Hafenamt. Dort noch mal 10 $ pro Person - fertig.

Die Regeln können von Hafen zu Hafen anders sein. In Bodrum zum Beispiel behauptet der Zoll, Yachten mit griechischer Flagge dürften nicht in der Türkei einreisen. Der Hafenmeister dagegen sagt, dies sei ohne Probleme möglich. Offenbar gibt es eine große Rechtsunsicherheit. Es wird empfohlen das Einklarieren im Hafen von Bodrum zu vermeiden.

Sowohl von der Türkei als auch von Griechenland werden die Regeln immer mal wieder geändert. Was heute gültig ist, kann morgen schon wieder ganz anders sein. Wer ganz sicher gehen will, erkundige sich vor dem Törn über den aktuellen Stand und entscheide sich für einen Törn entweder in der Türkei oder in Griechenland und vermeide den Grenzübertritt. Die Charterunternehmen wissen, ob und wo Länderwechsel aktuell problemlos möglich ist.

Tipp: Dringend abraten würde ich von einem Umgehen dieser Regel. Ein neues Transitlog entbindet nicht davon, diese Regel einzuhalten. Freilich gibt es Crews, die das Umgehen "mit Erfolg" praktizieren. Was aber passiert, wenn sie erwischt werden? Das ist dann eine ganz andere Geschichte. Wenn mehr als vier Eigner mehrmals offiziell eine Crew wechseln wollen, muss die Gemeinschaft wohl oder übel zur Praxis der Charteryachten übergehen und eine offizielle Charterlizenz beim Tourismus Ministerium in Ankara beantragen. Diese kostet pro Koje pro Jahr US $ 300 (zur Zeit) plus eine Bearbeitungsgebühr, die die Agentur bekommt, über die die Lizenz beantragt wird.

Wenn sich ihre Yacht in unserem Land befindet und Sie ihr Visum verlängern lassen möchten, können Sie dies beantragen, wenn Sie als Nachweis einen rechtsgültig unterschriebenen Liegevertrag für ihre Yacht mit einem Yachthafen oder einer Werft vorlegen, die über eine Lizenz des türkischen Touristikministeriums verfügt. Wenn es nötig ist, Sie oder ein Mitglied ihrer Familie von einem anderen Hafen abzuholen/zu einem anderen Hafen hinzubringen, kann Ihr Kapitän aufgrund Ihrer zugefaxten schriftlichen Anweisungen eine Auslaufgenehmigung des Hafenmeisters erhalten und die Yacht an einen anderen Hafen in der Türkei überführen.

Solange den zuständigen Behörden keine Informationen über den illegalen Besitz verbotener Güter vorliegen, kann ihr Schiff und die darauf vorhandenen Gegenstände ohne Ihre Erlaubnis nicht durchsucht werden. Falls jedoch Güter, die für die Einfuhr in die Türkei verboten sind, durch Sie deklariert oder nach einer Durchsuchung gefunden werden, werden solche Güter unter Zollverwahrung genommen und verbleiben dort so lange, bis Ihre Yacht die türkischen Gewässer verläßt.
Im Falle des Verlustes dieser Urkunde, wenden Sie sich bitte an das nächste Hafen- oder Zollamt, um die Urkunde zu erneuern.

Bei einer unvorhergesehenen Einreise oder Ausreise aufgrund besonderer Umstände, höherer Gewalt oder aufgrund Verpflichtungen, die aus dem Gesetz zur Sicherung des Lebens und des Besitztums auf See (Gesetz Nr. 4922) hervorgehen, müssen Sie eine Aussage über die besonderen Bedingungen abgeben und der türkischen Hafenbehörde ihres ersten Anlaufhafens zustellen.

DAS ZURÜCKLASSEN DER YACHT IN DER TÜRKEI
Sie können ihre Yacht in einem Yachthafen oder einer Werft, die vom türkischen Kultur- und Tourismusministerium lizenziert wurde, zurücklassen und mit einem anderen Transportmittel in ihre Heimat zurückkehren. Schiffe, die in solchen Yachthäfen oder Werften liegen, können in der Türkei bis zu 5 Jahre verbleiben, wenn sie von ihrem Eigentümer mindestens einmal alle zwei Jahre genutzt werden, ohne daß hierzu eine Erlaubnis nötig wäre.

ÄNDERUNGEN IN DER INVENTARLISTE
Wenn in ihrer Inventarliste eine Änderung vorgenommen werden muß (z.B. aufgrund einer Reparatur), müssen die notwendigen Notizen hierzu auf ihrer Urkunde vom zuständigen Zollbeamten vermerkt werden.
Alle Ersatzteile und andere Materialien, die zu ihrem Schiff gehören, sollen an Bord verbleiben, solange die Yacht sich in der Türkei befindet. Alle Ersatzteile, die nach einer Überholung oder Reparatur veraltet oder unbrauchbar geworden sind und aus der türkischen Zollzone herausgenommen werden sollen, müssen auf Ihrer Urkunde vermerkt werden. Sie können diese alten Ersatzteile jedoch auch unter Zollverwahrung gemäß Paragraph 164 des Zollgesetzes (Nr. 4458) geben.
Wenn Sie die Türkei vorübergehend mit ihrer Yacht verlassen möchten, können Sie ihre Landfahrzeuge unter Zollverschluß bei der örtlichen Zollbehörde zurücklassen.
TAUCHGEBIETE (Bitte unsere Web-Seite dazu beachten)
Tauchen mit Sauerstoffflaschen in türkischen Gewässern unterliegt der Genehmigung. Die notwendigen Informationen hierzu können Sie von den Bezirksbehörden oder den Informationsbehörden erhalten.

AUSREISE AUS DER TÜRKEI
Wenn Sie von türkischen Häfen in internationale Gewässer oder ausländische Häfen auslaufen, füllen Sie bitte den Ausreiseabschnitt dieses Formulars (die Y2-Seite) aus und lassen den entsprechenden Abschnitt vom Hafenmeister genehmigen, damit Sie die Ausreiseformalitäten bei der Zollbehörde abschließen können.

BEDINGUNGEN ZUM GÜLTIGKEITSVERLUST
1) Ausreise aus türkischen Gewässern oder türkischen Häfen
2) Beim Wechsel des Schiffseigentümers
3) Ein vollständiges Jahr nach der Genehmigung
4) Verlust des Zertifikats

BITTE NEHMEN SIE DAVON KENNTNIS, DASS SIE FOLGENDE TÄTIGKEITEN NICHT VORNEHMEN DÜRFEN
1) Sie dürfen mit ihrer Yacht keine kommerziellen Tätigkeiten vornehmen.
2) Sie dürfen keine Gebühren oder Kosten von Personen verlangen, die als Gäste deklariert wurden.
3) Sie dürfen keine falschen Angaben machen.
4) Sie dürfen keine historischen Artefakte oder Gegenstände kulturellen Wertes transportieren oder aus der Türkei ausführen.
5) Sie dürfen keine Güter oder Materialien von Yachten und Schiffen kaufen oder verkaufen, deren Zollformalitäten noch nicht abgeschlossen sind. Den Gesetzen unseres Landes entsprechend gilt dies als Straftat und führt zu einer Strafverfolgung gemäß den Gesetzen der Türkischen Republik.




Behörden




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