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Neue Visumregel ab April 2014 für Österreicher...
...und alle weiteren Nationalitäten, die bisher bei der Einreise in die Türkei ein Touristenvisum erwarben. Für Deutsche und Schweizer Staatsangehörige unerheblich, da bei der Einreise kein Visum erforderlich ist.
von Annette Hanisch, Bodrum Consulting&Translation
14.12.2013 Was ist ein E-Visum? Seit dem 17. April 2013 wird das gegenwärtige „Aufkleber- bzw. Stempel-Visum“ um das neue elektronische E-Visum, mit dem man Visa für touristische oder geschäftliche Zweck e beantragen kann, ergänzt. Für Langzeit-oder Arbeitsvisa sowie Visa für Studienzwecke wendet man sich an die türkischen Botschaften oder Konsulate. Laut der offiziellen Webseite wird das „Aufkleber- bzw. Stempel-Visum“ noch bis auf weiteres ausgestellt werden. Das E-Visum kann über das Internet beantragt werden. Das neue Online-Verfahren hilft, Zeit zu sparen, denn man muss nicht Schlange stehen in Botschaften oder am Flughafen bei der Einreise in die Türkei. Stattdessen kann man direkt zum Zoll und zur Passkontrolle. Wie funktioniert das neue Online-Verfahren? Das E-Visum kann auf der offiziellen Webseite des türkischen Außenministeriums beantragt werden. Man füllt einfach das Online-Formular aus, möglichst fehlerfrei und wahrheitsgemäß, denn Visa mit falschen oder unwahren Angaben haben keine Gültigkeit und die Visa-Kosten werden auch nicht erstattet. Sobald der Visumsantrag genehmigt wurde, zahlt man die Gebühr mit der Kreditkarte. Bislang kann man nur mit einer Mastercard oder Visa Kredit- bzw. Debitkarte bezahlen. Laut der offiziellen Webseite werden Bankkarten von türkischen Banken nicht akzeptiert. Wenn das Visum genehmigt ist, bekommt man es innerhalb von 24 Stunden per E-Mail zugeschickt. Man muss es nur ausdrucken und während des ganzen Türkei-Aufenthaltes bei sich tragen. Der Reisepass des Antragstellers muss bei der Einreise in die Türkei mindesten 6 Monate gültig sein und jeder Reisende benötigt ein eigenes Visum. Dies gilt auch für Kinder, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind. Wenn man sich für einen längeren Zeitraum im Land aufhalten möchte als das E-Visum erlaubt, muss man bei der örtlichen Polizeibehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wenn man den erlaubten Zeitraum von 90 Tagen überschreitet, muss man ggf. mit einer Strafgebühr, einer Ausweisung oder sogar einem Einreiseverbot für einen bestimmten Zeitraum rechnen. Wer kann das E-Visum beantragen? Staatsangehörige der unten aufgelisteten Länder sind berechtigt, das E-Visum zu beantragen. Länder, die nicht in der Liste sind, sind entweder von der Visumspflicht ausgenommen oder müssen das Visum über türkische Botschaften oder Konsulate beantragen. Länderliste: Beispiele: Staatsbürger dieser Länder sind ausgenommen vom Touristen-Visum, sofern der Aufenthalt 90 Tage innerhalb der 180-Tage-Periode nicht überschreitet: Deutschland, Schweiz, Finnland, Frankreich, Russland u.a. Staatsbürger der oben aufgelisteten Länder können das E-Visum (mehrmalige Einreisen) für einen Aufenthalt von maximal 90 innerhalb der 180-Tage-Periode beantragen. Die Kosten betragen 20 US Dollar. Für Staatsbürger unten aufgelisteter Länder ist es außerdem erforderlich mit Turkish Airlines einzureisen, um ein Visum zu bekommen: Algerien, Angola, Ägypten, Äquatorialguinea, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eritrea, Jemen, Kamerun, Kap Verde, Komoren, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Namibia, Niger, Ruanda, Sambia, Sao Tome und Prinzipe, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sudan, Swasiland, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Vietnam, Zentralafrikanische Republik Wann wird das derzeitige „Aufkleber- bzw. Stempel-Visum“ durch das E-Visum ersetzt werden? Auf der offiziellen Webseite ist, wie gesagt, kein Datum genannt. Aber die Türkische Botschaft in London hat folgende Information auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht: Das „Aufkleber- bzw. Stempel-Visum“ wird noch bis zum 10. April 2014 mit dem E-Visum parallel ausgestellt werden. Danach wird das „Aufkleber- bzw. Stempel-Visum“ nicht mehr ausgestellt und vollständig durch das E-Visum ersetzt werden. Das heißt, wer dann ohne Visum am Flughafen steht, kann nicht einreisen! Für weitere Infos: (in englischer Sprache)
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