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Bootssteuer in Griechenland aufgehoben 14.2.2006 Vor einigen Wochen hatten Vertreter der Finanzbehörden noch gegenüber der Kreuzer-Abteilung des DSV die Regelung für gültig erklärt, wenn Eigner den Großteil des Jahres auf dem Schiff verbrächten. Das hatte Betreiber griechischer Marinas und Charterflotten auf den Plan gerufen, deren Protest schließlich Erfolg gezeigt hat. Hintergrund: Mit Datum vom 31.08.05 veröffentlicht die Kreuzerabteilung folgende Info: Einkommenssteuer auf Yachten nur für Residenten Die neue griechische Einkommenssteuer auf Yachten gilt nach jüngsten Recherchen nur für Personen, die sich mehr als 180 Tage im Jahr in Griechenland aufhalten (auf den gemeldeten Wohnsitz kommt es nicht an). Darauf macht der Repräsentant der Kreuzer-Abteilung in Athen, Rechtsanwalt Joachim Rollhäuser, nach einem Gespräch mit dem zuständigen Beamten im Finanzministerium aufmerksam. Der folgende Text wurde der Kiriacoulis Group auf Anfrage von den griechischen Finanzbehörden übermittelt: A. Es gibt kein neues Steuergesetz, aber Zollrichtlinien, in Vervollständigung einer alten EU-Verordnung, anzuwenden auf alle EU-Länder, betreffend den Import einer Yacht in das Territorium der EU. B. Diese Richtlinien betreffen nur Yachteinger mit NON-EU-Flagge, die nach Griechenland importiert haben (mit bezahlter Mehrwertsteuer) und für deren Yacht ein zeitlich unbefristetes Transitlog von den Zollbehörden ausgestellt wurde. C. Die genannten Arrangements betreffen NICHT ausländische Yachteigner, deren Schiffe unter einer EU-Flagge laufen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer in griech. Gewässern oder irgendein Boot, das zu touristischen Zwecken in Griechenland segelt. Darüberhinaus haben Yachten mit NICHT-EU-Flagge absolut kein Problem, bis zu einem Jahr in Griechenland zu bleiben, in Übereinkunft mit der derzeitigen Gesetzgebung. Dies alles ist Schnee von gestern. Denn: In einem Newsletter der MEDMARINAS mit Sitz in Athen kommt nun folgende Entwarnung:
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